23.08.2012 - 8.1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen z...

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Wortprotokoll

 

Da im Prozess der Entwicklung der Kulturpolitischen Leitlinien von der Öffentlichkeit mehr Transparenz bei der Entscheidung über Kulturfördermittel gefordert wurde, verständigen sich die Ausschussmitglieder, einen Antrag auf Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung mit folgendem Inhalt einzubringen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung der Hansestadt Rostock wird in Punkt 1.1 wie folgt geändert:

 

Punkt 1.1. neu

Die Hansestadt Rostock gewährt im Einvernehmen mit dem Kulturausschuss der Bürgerschaft nach Maßgabe dieser Richtlinie und in Anlehnung an die Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich, den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des jeweiligen Haushaltsplanes Zuwendungen für die Förderung von kulturellen Projekten und Institutionen.

 

 

Abstimmung:  Empfohlen    [Ja: 8, Nein: 0, Enth.: 0]