15.08.2012 - 5.2 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.114 "H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 15.08.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit der Änderung des B-Plans wird das Ziel verfolgt, die Art der baulichen Nutzung des Gebietes von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet zu verändern.
Mit der Änderung in ein Wohngebiet soll auch die Bebauungsstruktur angepasst werden. Es wird eine aufgelockerte Form mit Einzelgebäuden angestrebt.
Im Zuge der Planänderung werden auch die Verkehrsflächen auf dem zentralen Platz neu geordnet. Um eine klare Verkehrführung zu erreichen, soll die Straßenverkehrsfläche im Nordosten zu einem echten Kreisverkehr geschlossen werden. Diese Teilaufgabe müsste durch die Stadt finanziert werden.
Die WIRO bietet dem OBR an, den geänderten B-Plan an einem Modell vorzustellen. Dieses Angebot wird dankend angenommen.
Im Anschluss fand eine rege Diskussion statt, an der sich auch ein Bewohner der Holzhalbinsel aktiv beteiligte.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 11.MI.114 „Holzhalbinsel", begrenzt:
im Norden und Osten: durch die Unterwarnow - Mittelwasserlinie,
im Süden: durch die Straße mit der Straßenbahntrasse „Am Petridamm",
die L22, Vorpommernbrücke/„Rövershäger Chaussee", „Am Strande",
im Westen: durch das „Ludewigbecken" als Bestandteil der Unterwarnow, begradigte Mittelwasserlinie (an den Geltungsbereich grenzt unmittelbar der B-Plan Nr. 11.MK.113 „Silohalbinsel" an)
soll zum ersten Mal geändert werden.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.MI.114 „Holzhalbinsel" soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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664 kB
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