18.07.2012 - 5.1 Vierte Satzung über die teilweise Aufhebung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Stäbe erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet gestellte Fragen.

 

Herr Burmeister informiert in diesem Zusammenhang über den schlechten Straßenzustand in der Augustenstr., im Bereich Karlstr. / Zelckstr., ca. 7 Jahre nach der Sanierung.
Auskunft: Erforderliche Reparaturarbeiten fallen in die Kompetenz des Tiefbauamtes. Eine Sanierung nach Sanierungssatzung kann nur einmal erfolgen.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage