26.06.2012 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sydow:

Abmessungen: Windkraftanlage Nabenhöhe 91 m

                                                    Gesamthöhe 149,4 m

                                                    Rotordurchmesser 117 m

                          Windmessmast Höhe 90 m

 

Zum Standort und auch wurde bereits ausführlich im Zusammenhang mit der B-Plan Änderung „Güterverkehrszentrum“ informiert.

Kurze Erläuterung an Hand des B-Planes zum genauen Standort.

Verlesen eines Auszuges aus den B-Plan-Unterlagen zu den Abständen zu den Ortslagen Nienhagen und Hinrichsdorf (jeweils mehr als 1000 m) und der flächenbezogenen Schallleistungspegel.

 

Der Bauausschuss empfiehlt Zustimmung. Lärmwerte und Abstand zur Bebauung Nienhagen und Hinrichshagen werden vorgegeben und entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (BlmSchG) „Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WEA) einschl. Zuwegungen u. Kranstellflächen sowie Errichtung u. befristeten Betrieb (max. 4 Jahre) eines Windmessmastes im B-Plan Nr. 16.SO.40 -Güterverkehrszentrum (GVZ)- gem. § 4 BlmSchG", Hinrichshäger Str. 60, Nordex Energy GmbH, E.-Schlesinger-Str. 50, wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage