12.06.2012 - 5.3 Haushaltssatzungen für die 10 städtebaulichen S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wilke führt in die Beschlussvorlage ein. Die Kommunalverfassung schreibt vor, dass für Städtebauliche Sanierungsgebiete Sondervermögen zu führen sind. Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind dargestellt.

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Beschluss:

 

1.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

             

2.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock - Groß Klein für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

3.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock - Schmarl für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

                                         

4.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock - Dierkow für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

5.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock - Toitenwinkel für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

6.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock - Groß Klein für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

7.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock - Evershagen für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

8.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock - Schmarl für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

9.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock - Dierkow für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

10.              Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock - Toitenwinkel für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage