05.06.2012 - 6.1 Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr  Westphal gibt das Schreiben von Herrn Mader (Amt für Management und Controlling)  zur Kenntnis:

Haushaltssicherungskonzept 2012-2018

Wer wir sind:

-        Zentrales Controlling im Amt für Management und Controlling

-        verantwortlich für die Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes

 

Der Haushalt als operatives Planungsdokument wird weiterhin in Verantwortung des Finanzverwaltungsamtes erstellt und ist bereits im März 2012 durch die Bürgerschaft beschlossen worden

 

Das Zentrale Controlling arbeitet, unter Mitwirkung der Ämter, an der Umsetzung der strategischen Zielausrichtung, die sich 

-        in den Leitlinien der Stadtentwicklung,

-        in den Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept,

-        im Personalmanagementkonzept und

-        in den (wesentlichen) Produkten widerspiegeln

 

In den letzten drei Jahren schloss die Hansestadt Rostock den Haushalt mit einem positiven Ergebnis ab.

Das versetzt uns in die Lage, dass wir wieder mehr Geld für freiwillige Leistungen, wie Unterstützung von Vereinen, Kulturförderung, Jugend und Sport einplanen können.

Darüber hinaus konnte die Hansestadt Rostock ihr Investitionsvolumen erhöhen, was sich im Investitionsplan mit seinen nach Ortsteilen dargestellten Einzelmaßnahmen widerspiegelt.

Das strukturelle Defizit (der Altschuldenbetrag) konnte auf ca. 178 Millionen € abgesenkt werden

Trotz schwieriger Bedingungen bleibt das strategische Hauptziel der Hansestadt Rostock im Jahr 2018 (dem Jahr des 800. Stadtjubiläums)  die Altschulden so weit zu tilgen, dass nach 18 Jahren die eigenständige finanzielle Handlungsfähigkeit erlangt wird

Die Strategischen Ziele bis 2018 sind

-        neben dem vollständigen Abbau des Altfehlbetrages

-        der geplante Theaterneubau,

-        der vorgesehene Rathausanbau,

-        die Bebauung der Nordkante am Neuen Markt,

-        die Umgestaltung der Mittelmole und

-        die Weiterentwicklung des Areals am Stadthafen

 

Aber ! Die Hansestadt Rostock bleibt weiterhin in der Pflicht ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen so lange bis das strukturelle Defizit vollständig abgebaut ist

Dazu liegt eine rechtsaufsichtliche Entscheidung zum Haushaltssicherungskonzept 2011 bis 2018 vom 19.12.2011 vor

Hier erteilt das Innenministeriums folgende Auflagen

-        der dauerhafte strukturelle Ausgleich ist herzustellen

-        spätestens bis zum 30.06.2012  ist ein Beschluss zum HASIKO  2012 bis 2018 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu fassen

-        die Maßnahmen sind klar zu beschreiben

 

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass

-        mit Novellierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 erhält das Haushaltssicherungskonzept  (§ 31 Abs. 2) nunmehr einen verbindlichen Charakter hat

-        HASIKO bindet die Bürgerschaft, deren beschließende Ausschüsse und die Verwaltung bei allen, auch folgenden Beschlüssen

-        Anträge, die Mehraufwendungen/-auszahlungen, Mindererträge/-einzahlungen nach sich ziehen, müssen aufzeigen, wie diese kompensiert werden

-        die Eignung der neuen Maßnahmen ist darzustellen

 

Der Abbau der Altschulden soll durch zwei große Maßnahmenblöcke erreicht werden

-        Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen der Verwaltung

-        Erhöhung der Erträge/Einzahlungen vornehmlich aus den Unternehmen und Beteiligungen der Hansestadt Rostock

 

Noch einmal Ziel bleibt es die Leitlinien zur Stadtentwicklung umzusetzen und die Weiterentwicklung Rostocks zu einer im Nordosten bedeutenden

-        städtebaulichen,

-        kulturellen,

-        touristischen und

-        wirtschaftlichen

Magistrale voranzutreiben

 

Herr Westphal betont, dass das Haushaltssicherungskonzept nicht mit dem Haushaltsplan verwechselt werden sollte.

Herr Harnack vermisst im Haushaltssicherungskonzept den Zuschuss für die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing (RGTM).

Herr Dr. Hartwig verweist diesbezüglich auf den Haushaltsplan.

2

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018 für die Hansestadt Rostock (Anlage).

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage