15.05.2012 - 4.2.2 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 01...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nagijew setzt sich wegen Befangenheit in die zweite Reihe. Die Diskussion beginnt mit der Frage, wie die Festsetzung zur Mindestgrundstücksgröße von 700 m² in Bezug auf Doppelhäuser gemeint ist. Herr Bothur stellt einen Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Vorlage (Ja: 2/ Nein: 6). Herr Müller stellt fest, dass die "mindestens 700 m²" auch für Doppelhäuser gelten. Herr Bothur wünscht als Protokollanhang eine exemplarische GRZ-Berechnung für ein Doppelhaus auf einem Grundstück von 700 m².

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Beschluss:

 

1              Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.    Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet “Am Golfplatz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3.    Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

-