09.05.2012 - 10.4.10 Dr. Ursula Karlowski (für die Fraktion BÜNDNIS ...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Es erfolgen folgende Ergänzungen in § 9 (2) Einberufung, Tagesordnung …:

 

1. Vorschläge für die Tagesordnung können ebenfalls gemacht werden durch:


    a) Ortsbeiräte

    b) Bausenator

 

Die Formulierung in § 9 (2) Satz 2 wird entsprechend geändert in (Änderungen fett):


„Vorschläge sind für die Bürgerschaft durch die Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, durch die Ortsbeiräte, für die Stadtverwaltung durch den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft sowie den Bausenator und durch die privaten Vorhabenträger selbst spätestens 1 Monat vor dem Sitzungstermin einzureichen.“

 

 

2. Über die Tagesordnung des Gestaltungsbeirats wird gemeinsam mit den Vorsitzenden des Beirats entschieden.

 

Die Formulierung in § 9 (2), Satz 3 wird entsprechend geändert in (Änderungen fett):


„Die Geschäftsstelle entscheidet gemeinsam mit den Vorsitzenden des Beirats und in Abstimmung mit den Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung über die Tagesordnung.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

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