09.05.2012 - 10.1.2 Jahn Osterloh (für den Jugendhilfeausschuss)...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Dazu liegt die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2011/BV/2652-03 (SN) vor.

 

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Beschlussvorschlag:

 

In der KiföG-Satzung wird in § 4 (1) Satz 1 und 2 gestrichen und wie folgt ersetzt:

 

„Unabhängig von dem im KiföG M-V festgelegten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ermöglicht die Hansestadt Rostock allen Kindern die Inanspruchnahme eines Ganztags­platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, sofern die Eltern dies wünschen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

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