09.05.2012 - 9.5 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Rechtsberaterverträge dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei reiner Prozessvertretung nur solche Verträge, die nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden.
 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche abgeschlossenen Rechtsberater­verträge einschließlich Eigenbetriebe für den Zeitraum 2010 - 2012 zur Kenntnis zu geben.
Es sind die finanziellen Auswirkungen unter Benennung des Produktes und der Haushalts­stelle darzustellen. Dies gilt auch für Verträge, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, aber finanzielle Auswirkungen in dem bezeichneten Zeitraum ausgelöst haben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt