09.05.2012 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin eröffnet die (dreißigste) Sitzung.

 

Als Gäste werden interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Vertreter der Medien begrüßt.

 

Mit Datum 3. Mai 2012 ist den Mitgliedern der Bürgerschaft über die Postfächer die Einladung zu dieser Sitzung zugegangen.

 

Weiterhin erfolgte die öffentliche Bekanntmachung ab 2. Mai 2012 durch Aushang im Schau­kasten am Rathaus und in den Ortsämtern sowie am 3. Mai 2012 im „Städtischen Anzeiger", außerdem im Internet.

 

Die Präsidentin stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen und öffentlich bekannt gemacht wurde.

 

Außerdem wird durch sie festgestellt, dass die Bürgerschaft mit 46 Anwesenden beschlussfähig ist bei 53 besetzten Mandaten.

 

Weiterhin wird erneut darauf hingewiesen, dass während der Sitzung das Betreiben von Funktelefonen grundsätzlich untersagt ist (§ 20 Abs. 6 Geschäftsordnung der Bürgerschaft).

 

 

Die Präsidentin weist besonders auf § 29 Absatz 5 Satz 5  der KV M-V zu Film- und Tonaufnahmen hin:

 

… „In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeinde­vertretung in geheimer Abstimmung widerspricht“.

 

 

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Beschluss:

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt