04.04.2012 - 9.2 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 "Ri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung

 

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Beschluss:

 

1. Für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans der Ortslage Riekdahl nördlich der gleichnamigen Straße soll unter Beibehaltung des Geltungsbereiches die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 „Riekdahl“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Südwesten:              durch die Straße Riekdahl,

- im Nordwesten:              durch die „Harmstorfer Weg“ genannte Straße,

- im Nordosten:              durch den Übergang zur freien Landschaft, Fläche für die Landwirtschaft,

- im Südosten:              durch die Grundstücke Riekdahl 6 und Riekdah 6 a.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

1.) geordnete städtebauliche Entwicklung der Ortslage Riekdahl als Wohnungsbaustandort,
 

2.) Schaffung von überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern vornehmlich in Hanglage,
 

3.) Sicherung der Silhouettenwirkung und des Ortsbildes durch Höhenbegrenzung der Gebäude mittels Trauf- und Firsthöhenfestsetzung und Verringerung der zulässigen Vollgeschosszahl im Änderungsbereich.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan einschließlich faunistischem Gutachten und artenschutz­rechtlichem Fachbeitrag zu erarbeiten.

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt worden.

 

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage