07.03.2012 - 9.3.2 Claudia Barlen (für den Ausschuss für Stadt- un...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

- Vor dem Wort „Internetseiten" wird „touristischen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen" eingefügt.


- Der Text ab „(ausgenommen …" wird gestrichen und ersetzt durch:

 

„vorzubereiten.

 

 

Der neue Beschlussvorschlag lautet:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung zur Gestaltung und Betreuung der touristischen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Internetseiten der Hansestadt Rostock vorzubereiten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Punkte zu veranlassen:

 

1. Die in der Anlage aufgeführten Änderungen zum Ausschreibungsentwurf werden eingearbeitet.

 

2. Es ist zu prüfen, ob das bei der Stadtverwaltung bereits vorhandene Content Management System genutzt werden kann. Die Ausschreibung ist bei Bedarf entsprechend anzupassen.

 

3. Im Ergebnis ist zu prüfen, ob die Ausschreibung auch nach diesen Änderungen noch vergaberechtskonform ist und den technischen Vorgaben innerhalb der Stadtverwaltung entspricht. Danach ist sie der Bürgerschaft erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4. Unter Änderung des Beschlusses Nr. 2011/DA/2560 vom 7. September 2011 bleibt die gemeinsame Startseite werbefrei und in direkter Verantwortung der Stadtverwaltung.

Die Startseite hat klar und übersichtlich Angebote für die einzelnen Zielgruppen:
 

a)                            Touristinnen und Touristen,

b)                            Bürgerinnen und Bürger,

c)                            Kultur,

d)                            Wirtschaft
 

darzustellen und aktuelle Informationen aus allen Bereichen der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen darzustellen.

Ein Entwurf ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung am 20. Juni 2012 vorzulegen."

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2809-03 (ÄA) (s. TOP 9.3.3) entfällt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2809-02 (ÄA).