07.03.2012 - 10.3.4 Dr. Wolfgang Nitzsche (für den Sozial- und Gesu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass auch Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach § 3 und § 6 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten (gemeinschaftliches Mittagessen, Schülerbeförderung, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben).

 

Teilhaushalt:               50

Produkt:               35101

Leistung:               35101060

 

Haushalts-
jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2012
(11 Monate)

Kto: 55791240 Schülerbeförderung
ohne Erstattung

0

  7.600,00 EUR

0

7.600,00 EUR

 

Kto: 55791261 Mehraufwendungen Mittagsverpflegung
- Essen in Schule,
Horte in Verbindung
mit einer Schule, Kinderkrippe,
Kindergarten, Kindertagespflege
ohne Erstattung

0

10.500,00 EUR

0

10.500,00 EUR

 

Kto: 55791262 Mehraufwendungen Mittagsverpflegung
- Essen in Horten, die keine Verbindung
zu einer Schule haben ohne Erstattung

0

     500,00 EUR

0

     500,00 EUR

 

Kto: 55791270
Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben
ohne Erstattung

0

1.100,00 EUR

0

  1.100,00 EUR

 

Summe:

0

19.700,00 EUR

0

19.700,00 EUR

 

Deckungsquelle:

Teilhaushalt:               50

Produkt:               34500

 

Haushalts-
jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2012
(11 Monate)

Kto: 55790161
sonstige soziale Leistungen - sonstige - Mehraufwendungen Mittagsverpflegung -
Essen in Schule,
Horte in Verbindung
mit einer Schule, Kinderkrippe,
Kindergarten, Kindertagespflege

0

- 19.700,00 EUR

0

- 19.700,00 EUR

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt