14.02.2012 - 4.2.2 Bebauungsplan Nr. 15.SO.179 "Ferienhäuser auf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach der Abgrenzung zwischen dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss und dem Prüfauftrag zum "Wohnen auf dem Wasser" erhält Herr Schmoll von Tamsen Maritim Rederecht. Er erläutert die Baumaßnahme und die Motivation seiner Firma. Herr Kreuzer weist darauf hin, dass auch bei der Standortsuche  im Rahmen des Prüfauftrages die Sicht bestehender landständiger Häuser betrachtet werden muss.

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Beschluss:

 

 

1)              Für das Gebiet der Neptun Marina auf der Unterwarnow am Gehlsdorfer Ufer einschl. landseitiger Anbindung soll der Bebauungsplan Nr. 15.SO.179 „Ferienhäuser auf dem Wasser“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

-              im Nordosten durch eine gedachte, landeinwärts in einem Abstand von max. ca. 30 m zur Uferlinie verlaufende Linie bis zum südlich liegenden Schilfgürtel

-              im Südosten durch eine gedachte Verbindung auf dem Wasser zwischen dem südlichsten Ende der Marina und deren gedachter Verlängerung bis zum Schilfgürtel

-              im Südwesten durch die südwestliche Kante der Marina

-              im Nordwesten durch die nordwestliche Kante der Marina

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2)              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

1.              Schaffung von 10 bis 12 zeitgemäßen qualitativen Ferienhäusern auf der Wasserfläche als Pilotprojekt für die Hansestadt Rostock

 

2.              Schaffung der landseitigen Voraussetzungen für die Ferienhäuser auf dem Wasser im Uferbereich

 

3.              Schaffung einer das Warnowufer begleitenden fußläufigen Verbindung für die Öffentlichkeit

 

4.              positive städtebauliche Akzentuierung des Uferbereiches in Verbindung mit den landseitigen Potenzialen des Wohnungsbaustandortes und Schaffung von Synergien

 

5.              positive Impulse sowohl für den sanften umweltschonenden Tourismus und die Außenwirkung der Hansestadt als auch für den Arbeitsmarkt im Werftbereich sowie für die Dienstleister im Einzugsgebiet aufgrund der Pilotwirkung des Projektes

 

3)              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,  ein faunistisches Gutachten, sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.

 

 

4)              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-