01.02.2012 - 9.12 Annahme einer Sachzuwendung zugunsten der Hanse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Sachzuwendung „Zündnadelgewehr Sömmerda“ mit einem Wert in Höhe von 500,00 EUR wird durch die Bürgerschaft angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordung verwendet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt