01.02.2012 - 9.11 Annahme einer Geldzuwendung zugunsten der Hanse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Geldzuwendung in Höhe von 150,00 EUR wird durch die Bürgerschaft angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung verwendet.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt