01.02.2012 - 9.1 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 "E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 07.12.2011 vertagt)

 

Die Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2767-05 (ÄA) von
Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zurückgezogen wurde.
Es liegt ein neuer Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2767-11 (ÄA) von Johann-Georg Jaeger (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor.

 

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2011/BV/2767-02 (ÄA), Nr. 2011/BV/2767-04 (ÄA), Nr. 2011/BV/2767-06 (ÄA), Nr. 2011/BV/2767-07 (ÄA) und Nr. 2011/BV/2767-08 (ÄA)

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2767-02 (ÄA)

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2011/BV/2767-02 (ÄA), Nr. 2011/BV/2767-04 (ÄA),
Nr. 2011/BV/2767-06 (ÄA),               Nr. 2011/BV/2767-07 (ÄA), Nr. 2011/BV/2767-08 (ÄA) und
Nr. 2011/BV/2767-09 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

 

Die Präsidentin informiert, dass der Oberbürgermeister Rederecht für Herrn Müller, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft beantragt hat und lässt darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Rederecht für Herrn Müller:              Angenommen

 

 

Herr Müller gibt nähere Erläuterungen zur Angelegenheit.

 

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung der Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2767 in den Bau- und Planungsausschuss.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                          Abgelehnt

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Jaeger erklärt Herr Müller, dass für das Gebiet des Bebauungsplanes Baurecht für Gewerbegebiete gilt.

Daraufhin zieht Herr Jaeger den Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2767-11 (ÄA) zurück und ersetzt ihn durch den neuen Änderungsantrag Nr. 2011/BV/2767-12 (ÄA).

 

 

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Beschluss:

 

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow,

- im Osten:              durch die Lübecker Straße,

- im Süden:              durch die Werftstraße,

- im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

 

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt