01.02.2012 - 8.2 Rainer Albrecht (Fraktion der SPD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 01.02.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 07.12.2011 in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung überwiesen)
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt
Ablehnung zu Punkt 1 und Zustimmung zu den Punkten 2 und 3 des Beschlussvorschlages
des Antrages
Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:
1. sofort alle Planungsarbeiten zur Umgestaltung des Naturdenkmals Wallanlage einzustellen,
2. den zuständigen Ortsbeirat und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und die interessierte Öffentlichkeit in die geplanten Umgestaltungsarbeiten mit einzubeziehen,
3. vor Abschluss der endgültigen Planungen - und wenn dann auch erst nach Zustimmung der zuständigen Gremien (Ortsbeirat, Ausschuss) - keine Baumfällarbeiten im Bereich der Wallanlage - außer zur Verkehrssicherungspflicht und Pflege - durchzuführen.
Beschluss Nr. 2011/AN/2891:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:
1. alle Ausführungsplanungen zur Umgestaltung des Denkmalbereiches Stadtbefestigung (Wallanlagen) einzustellen und zu allen Entwurfsplanungen den zuständigen Ortsbeirat und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung zu informieren,
2. den zuständigen Ortsbeirat und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und die interessierte Öffentlichkeit in die geplanten Umgestaltungsarbeiten mit einzubeziehen,
3. vor Abschluss der endgültigen Planungen - und wenn dann auch erst nach Zustimmung der zuständigen Gremien (Ortsbeirat, Ausschuss) - keine Baumfällarbeiten im Bereich der Wallanlage - außer zur Verkehrssicherungspflicht und Pflege - durchzuführen.
Bei Maßnahmen der gärtnerischen Pflege die einen Umfang von mehr als 10 Bäumen und Sträuchern auf dem gleichen Gebiet umfassen, ist der Ortsbeirat und der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung im Vorfeld zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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