01.02.2012 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

(schriftliche Fragestellung und Stellungnahme liegen der Niederschrift beim Sitzungs­dienst als Anlage 1 bei)

 

Herr Hoffmann bittet den Oberbürgermeister um Auskunft zum weiteren Verfahren zum o. g. Bebauungsplan.
Die für die Sitzung der Bürgerschaft am 7. Dezember 2011 eingereichte Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2758 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.W.43 "Nienhagen" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde durch den Oberbürgermeister zurückgestellt. Nach Auskunft von Herrn Müller vom Amt für Stadtplanung hat sich in den letzten Tagen in dieser Angelegenheit Einiges getan.

 

Der Oberbürgermeister nimmt Stellung.

 

 

Auf Antrag von Herrn Dr. Wandschneider erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts der o. g. Stellungnahme des Oberbürgermeisters wie folgt in diese Niederschrift:

 

„- Diese Antwort gebe ich gerne. Wir haben uns ja gerade erst vor einer guten Woche in Dierkow über den Sachverhalt unterhalten und es hat sich tatsächlich auch in den letzten zehn Tagen eine Entwicklung vollzogen, glaube ich, die Herrn Hoffmann heute, das hoffe ich jedenfalls, zufrieden stellen wird.

 

- Es geht um die Hafenentwicklung und es geht um einen raumordnungsrechtlichen Planungs­prozess, den wir in Gang gesetzt haben, in dem wir bestimmte Bereiche, die zum Hafen an Gebiet gehören, aus Vorbehaltsgebieten in Vorranggebiete umwandeln wollen, das ist hier alles hinreichend bekannt. Wir sind dazu mit allen Beteiligten in einen Diskussionsprozess gegangen, haben den entsprechenden Beirat hier gebildet.

 

- In diesem ganz konkreten Fall geht es um einen Bebauungsplan, der im vorigen Jahr auf der Tagesordnung sein sollte, den wir aus Gründen der Einschätzung, dass es hier zusätzlichen Raumwiderstand geben könnte, noch einmal zurückgestellt haben – auch mit entsprechendem Hinweis der Raumplanungsbehörde in Schwerin. Hier hat es einen intensiven Schriftverkehr zwischen dem 24. Januar (2012), wo wir uns noch einmal mit einer Stellungnahme an das Ministerium gewandt haben und einer Antwort, die wir am 26. (Januar 2012) bekommen haben, gegeben.

 

- Unsere gemeinsame Auffassung ist, dass in diesem Bereich Entwicklung, auch in der Weise, wie wir es in dem B-Plan vorgesehen haben, vorgenommen werden kann und das heißt, dass im März der entsprechende Antrag hier wieder auf der Tagesordnung sein wird und bitte gehen Sie davon aus, dass Sie auf dem Weg dorthin auch Ihre Bauanfrage positiv beschieden bekommen.“

 


Zur Frage von Herrn Hoffmann, ob er den Bescheid im März erhalten wird, antwortet der Oberbürgermeister:

 

„- Nein, jetzt. Also so schnell wie möglich, natürlich vorbehaltlich, dass auch alles Andere, was zu einem Bauantrag gehört, stimmt. Aber einen raumordnungstechnischen Hintergrund und Hinderungsgrund gibt es nicht.

 

- Also Sie werden dort bauen können, solange Sie natürlich alle anderen bauordnungsrechtlichen Vorschriften beim Bau Ihres Hauses einhalten.“