04.01.2012 - 6.1 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

           

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Beschluss:

Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.

 

Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:

 

Ergebnishaushalt

Ansatz in Mio. EUR

Erträge

480,5

Aufwendungen

511,5

Jahresergebnis

./. 31,0

Abschreibungen

32,5

Jahresergebnis ohne Abschreibungen

1,5

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.

 

Nach einer regen Diskussion fasst der Ortsbeirat hierzu folgenden Beschluss:

-          die Aufbereitung des Haushaltes für die Ortsbeiräte hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen ist unzureichend, so dass der Ortsbeirat Biestow der Haushaltssatzung 2012 nicht zustimmt.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

8

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

X

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage