07.12.2011 - 9.19 Außerplanmäßige Bewilligung eines Zuschusses an...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Auf Nachfrage von Frau Knitter, ob gewährleistet ist, dass sich die Mitgesellschafter an den Kosten beteiligen, erklärt der Oberbürgermeister, dass es nicht gewährleistet ist und verweist auf Punkt 3 des Beschlussvorschlages mit dem er beauftragt wird, die Erstattung der Anteile der Mitgesellschafter bis zum 30.06.2012 einzufordern und zu sichern.

 

 

Die Präsidentin weist darauf hin, dass gemäß § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen kann.

 

Da nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock Entscheidungen über außer­planmäßige Ausgaben von 20 TEUR bis 375 TEUR auf den Hauptausschuss übertragen worden sind, ist für die Rückholung dieser Angelegenheit in die Bürgerschaft ein Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreterinnen und -vertreter erforderlich.

 

 

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Es erfolgt die separate Abstimmung zum Punkt 1 des Beschlussvorschlages zur Ansichziehung.

 

Die Bürgerschaft zieht mit mehr als 27 Dafürstimmen die Angelegenheit an sich.

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zu den Punkten 2 und 3 des Beschlussvorschlages der Dringlichkeitsvorlage Nr. 2011/DV/2928:

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 für folgende Haushaltsstelle:

01.8770.71600000:                            sonstige wirtschaftliche Beteiligungen               250.000,00 EUR

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch:

01.9000.0100:                            Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
                                                        in Höhe von                                                                       250.000,00 EUR.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erstattung der Anteile der Mitgesellschafter bis zum 30.06.2012 einzufordern und zu sichern.

 

 

 

Beschluss Nr. 2011/DV/2928:

 

1. Die Bürgerschaft zieht die nachfolgende Angelegenheit an sich.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 für folgende Haushaltsstelle:

01.8770.71600000:              sonstige wirtschaftliche Beteiligungen                             250.000,00 EUR

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch:

01.9000.0100:                            Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
                                                        in Höhe von                                                                       250.000,00 EUR.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erstattung der Anteile der Mitgesellschafter bis zum 30.06.2012 einzufordern und zu sichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt