07.12.2011 - 9.13 Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptaussch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung

 

 

Aufgrund der bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.11.2011 aufgeworfenen Frage, ob die als Deckungsquelle angegebenen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zurückgezahlt werden müssen, wenn sie nicht entsprechend Gesetz verwendet werden, bittet Herr Bockhahn (Vorsitzender des Finanzausschusses) darum, diese Mittel künftig nicht mehr für andere Zwecke zu verplanen.

 

Frau Senatorin Dr. Melzer sagt eine Prüfung zu.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 15.11.2011.

 

Der Hauptausschuss hat mit Beschluss Nr. 2011/BV/2795 folgende Entscheidung getroffen:

 

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:
 

HHST 01.45540000.76000000
Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen                                           = 646.000,00 EUR

HHST 01.45570000.77000000
Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen                                                         = 250.000,00 EUR

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:
 

HHST 01.4820000 69450000
Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

- Lernförderung                                                                                                                 = 663.700,00 EUR

HHST 01.48200000 69470000
Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben                                                         = 232.300,00 EUR

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt