07.12.2011 - 9.11 Eingeschränkte Wahlsichtwerbung anlässlich der ...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

In Bezug auf die Wahlsichtwerbung zur Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock am 5. Februar 2012/Stichwahl am 19. Februar 2012 beschließt die Bürgerschaft:

 

Plakatwerbung ist nicht zuzulassen in den Bereichen:

 

·              Kröpeliner Straße einschließlich Universitätsplatz, Neuer Markt und Kröpeliner-Tor-Vorplatz,

·              Breite Straße,

·              Promenade in Warnemünde,

·              Alter Strom in Warnemünde nördlich der Bahnhofsbrücke.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich des bestätigten Änderungsantrages.
 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2800:

 

In Bezug auf die Wahlsichtwerbung zur Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock am 5. Februar 2012/Stichwahl am 19. Februar 2012 beschließt die Bürgerschaft:

 

Plakatwerbung ist nicht zuzulassen in den Bereichen:

 

·              Kröpeliner Straße einschließlich Universitätsplatz,

·              Breite Straße,

·              Promenade in Warnemünde,

·              Alter Strom in Warnemünde nördlich der Bahnhofsbrücke.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

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