07.12.2011 - 9.11 Eingeschränkte Wahlsichtwerbung anlässlich der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
In Bezug auf die Wahlsichtwerbung zur Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock am 5. Februar 2012/Stichwahl am 19. Februar 2012 beschließt die Bürgerschaft:
Plakatwerbung ist nicht zuzulassen in den Bereichen:
· Kröpeliner Straße einschließlich Universitätsplatz, Neuer Markt und Kröpeliner-Tor-Vorplatz,
· Breite Straße,
· Promenade in Warnemünde,
· Alter Strom in Warnemünde nördlich der Bahnhofsbrücke.
Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich des bestätigten Änderungsantrages.
Beschluss Nr. 2011/BV/2800:
In Bezug auf die Wahlsichtwerbung zur Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock am 5. Februar 2012/Stichwahl am 19. Februar 2012 beschließt die Bürgerschaft:
Plakatwerbung ist nicht zuzulassen in den Bereichen:
· Kröpeliner Straße einschließlich Universitätsplatz,
· Breite Straße,
· Promenade in Warnemünde,
· Alter Strom in Warnemünde nördlich der Bahnhofsbrücke.