07.12.2011 - 9.10 Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 Wohngebiet "Obere W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof empfiehlt  Zustimmung

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet der ehemaligen PGH Waterkant in Gehlsdorf einschließlich Umfeld soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Nordosten:               durch die Pressentinstraße,

- im Südosten:               durch die Klaus-Groth-Straße,

- im Südwesten:              durch die Gärten westlich des Hauptweges der Kleingartenanlage
„Hufe V" e. V. und dem bestehenden Yachtklub „Warnow" e. V.
in der Pressentinstr. 11 a,

- im Nordwesten durch die Zufahrt zur Kleingartenanlage (KGA) „Hufe V" e. V.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

1.              Sinnvolle Umnutzung brachliegender ehemaliger gewerblicher Flächen sowie zum Teil bislang gärtnerisch genutzter Flächen entsprechend der Umnutzungskonzeption für Kleingartenanlagen, auf der Grundlage der vorhandenen Machbarkeitsstudie als Beispiel für flächen- und ressourcenschonendes Bauen.

 

2.              Schaffung von zeitgemäßem qualitativem Wohnraum auf städtischen wassernahen Flächen.

 

3.              Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes und die Verdichtung vorhandener Wohnbebauung.

 

4.              Freihaltung von einzelnen städtebaulich interessanten Sichtachsen auf die Unterwarnow.

 

5.              Maßvolle Höhenentwicklung und Sicherung einer hohen gestalterischen und baulichen Qualität der an ökologischen Kriterien orientierten geplanten Neubebauung.

 

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

5. Der Beschluss des Hauptausschusses Nr. 1784/60/1997 (H) vom 09.09.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.110 für das Wohngebiet "Warnowkante" wird hiermit aufgehoben.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 13 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt