07.12.2011 - 9.2.5 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf (Anlage 1) wird wie folgt geändert:
1. § 6 Aufgaben und Befugnisse der Betriebsleitung wird in Absatz 1 ergänzt um:
(i) die Vorbereitung der Vorlagen für die Bürgerschaft, den Hauptausschuss und den Liegenschafts- und Vergabeausschuss
2. In § 6 Aufgaben und Befugnisse der Betriebsleitung wird Abs. 2 gestrichen und ersetzt durch:
(2) Die Betriebsleitung trifft die Entscheidungen nach Abs. 1 innerhalb folgender Wertgrenzen:
(a) Vergabe von Bauleistungen nach der VOB bis 100.000 EUR je Auftrag,
(b) Vergabe von Leistungen nach der VOL bis 50.000 EUR je Auftrag,
(c) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen bis 60.000 EUR Jahresbetrag oder mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 10 Jahren,
(d) Vergabe von freiberuflichen Leistungen innerhalb und außerhalb der VOF
bis zu 50.000 EUR je Auftrag,
(e) Abschluss von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Kaufpreis von 50.000 EUR je Kaufvertrag
(f) den Erlass von Forderungen bis zu einer Wertgrenze von 40.000 EUR.
3. In § 6 Aufgaben und Befugnisse der Betriebsleitung wird Abs. 4 gestrichen und ersetzt durch:
(4) Verpflichtungserklärungen oder Vollmachten gem. § 4 Abs. 3 EigVO M-V werden von der Betriebsleiterin oder dem Betriebsleiter bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 EUR bei einmaligen und 10.000 EUR p. a. bei wiederkehrenden Leistungen schriftlich jedoch ohne die übrigen Formerfordernisse des § 4 Abs. 3 Satz 4 EigVO M-V ausgefertigt.