22.11.2011 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 Wohngebiet "Obere W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bürger: (Vorsitzender der Gartenanlage „Hufe V“)

·         Befürchtet eine Überplanung der Gartenanlage

·         Sorge um Wegfall der Gärten

 

Herr Schmidt / Herr Dr. Lembcke:

·         2010/2011 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Realisierbarkeit einer Wohnbebauung erstellt

·         Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes und die Verdichtung vorhandener Wohnbebauung.

·         Freihaltung von Sichtachsen auf die Unterwarnow

·         Es folgt nach dem Aufstellungsbeschluss u.a.: Verkehrsplanung, Wirtschaftlichkeitsstudie, Lärmgutachten, Absicherung der Belange des Naturschutzes,…

·         Das Gebiet ist im FNP als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen

·         Die Stadt hat den Bedarf an modernen Wohnraum mit ökologischen Kriterien

 

Bürgerin: Vor der Erschließung sollten genau die Zufahrten und die Zuleitung der Versorgungsträger geprüft werden. Eine einseitige Erschließung wäre unvorteilhaft.

 

Bürger: 3 bis 4 geschossige Wohnbebauung wird abgelehnt. 

 

Herr Kühner: Der Ortsbeirat fordert nicht nur 4 m breite Straßen, problematisch sonst erfahrungsgemäß mit der Müllabfuhr.

 

Herr Morgenstern: Der OBR fordert die Ergänzung: Prüfung des Standortes für ein künftiges Begegnungszentrum

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Beschluss:

 

1) Für das Gebiet der ehemaligen PGH Waterkant in Gehlsdorf einschl. Umfeld soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

-              im Nordosten durch die Pressentinstraße

-              im Südosten durch die Klaus-Groth-Straße

-              im Südwesten durch die Gärten westlich des Hauptweges der Kleingartenanlage „Hufe V“ e.V. und dem bestehenden Yachtklub „Warnow“ e.V. in der Pressentinstr. 11a

-              im Nordwesten durch die Zufahrt zur Kleingartenanlage (KGA) „Hufe V“ e.V.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

1.              Sinnvolle Umnutzung brachliegender ehemaliger gewerblicher Flächen sowie zum Teil bislang gärtnerisch genutzter Flächen entsprechend der Umnutzungskonzeption für Kleingartenanlagen, auf der Grundlage der vorhandenen Machbarkeitsstudie als Beispiel für flächen- und ressourcenschonendes Bauen.

 

2.              Schaffung von zeitgemäßem qualitativem Wohnraum auf städtischen wassernahen Flächen.

 

3.              Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes und die Verdichtung vorhandener Wohnbebauung.

 

4.              Freihaltung von einzelnen städtebaulich interessanten Sichtachsen auf die Unterwarnow.

 

5.              Maßvolle Höhenentwicklung und Sicherung einer hohen gestalterischen und baulichen Qualität der an ökologischen Kriterien orientierten geplanten Neubebauung.

 

3)              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

5)              Der Beschluss des Hauptausschusses Nr. 1784/60/1997 (H) vom 09.09.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.110 für das Wohngebiet "Warnowkante" wird hiermit aufgehoben.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt