05.10.2011 - 8.5.3 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Hinter dem 3. Satz des Beschlussvorschlages „Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.“

wird folgender Passus wie folgt ergänzt:

 

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sollen aus anderen Städten und anderen Regionen kommen, sie werden für 3 Jahre gewählt und können nur einmal wiedergewählt werden.

Die Mitglieder des Beirates sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie 3 Jahre vor, während und 3 Jahre nach ihrer Berufung in den Beirat auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock weder mittel- noch unmittelbar entgeltliche Aufträge angenommen haben, die im Zusammen­hang mit ihrer Tätigkeit im Beirat stehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt