07.09.2011 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Biestow
- Gremium:
- Ortsbeirat Biestow (13)
- Datum:
- Mi., 07.09.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
Wortprotokoll
Zur Erläuterung des Abwägungsergebnisses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 sind, vom Stadtplanungsamt, Herr Müller und Herr Maronde erschienen.
Im Ergebnis eines nochmaligen Gespräches mit dem Investor wurden zur Akzeptanz des Vorhabens weitere Änderungen erarbeitet, die dem OBR vorgestellt werden sollen. Nach der deutlichen Ablehnung des Projektes durch den Ortsbeirat, hofft man auf eine verträgliche Lösung für die Biestower.
Im Folgenden geht Herr Müller auf das Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des OBR und zusätzliche Änderungsvorschläge ein:
· Pkt. 1 Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl liegt unter 0,4 und fügt sich somit in die Ortslage ein.
Pkt. 3 Verkehrsaufkommen
Biestower Damm
Nach der Straßenklassifikation handelt es sich um eine Sammelstraße, die 4000-8000 Kfz aufnehmen kann. In Biestow geht man bei ca. 3000 Kfz von keiner Mehrbelastung aus.
Im Ergebnis der anschließenden Diskussion wird folgende Ergänzung in der Begründung zum B-Plan festgesetzt:
Änderung
Mit Blick auf die besondere städtebauliche Situation in Biestow ist nur eine begrentzte Verkehrsbelegung zulässig
Festlegung:
1.Das Stadtplanungsamt wird diesbezüglich dem OBR einen entsprechenden
Formulierungsvorschlag unterbreitet und zur Kenntnis geben.
2. Erinnerung an die Verkehrszählung durch die Verkehrsbehörde
Damerower Weg
Änderung
Die Verkehrsfläche wird um 1-1,5 m für Begegnungsfälle Auto/Radfahrer/Füßgänger verbreitert. Es erfolgt eine Änderung in einen verkehrsberuhigten Bereich mit entsprechenden Aufpflasterungen. (die Fällung eines Baumes wird erforderlich)
· Pkt. 4 Stellplätze
Der ermittelte Stellplatzbedarf befindet sich im Mittelbereich und lässt sich bei überörtlicher Betrachtung/Vergleich rechtfertigen.
Änderung
Für den Wellnessbereich werden anstatt der bisher 3 erforderlichen Parkplätze, 4 zusätzliche Parkplätze festgesetzt.
· Pkt. 5 Lärmimmission
Im Durchführungsvertrag wird die Nutzung des Badeteiches als Wasserfläche festgesetzt. Auf Bitten des Investors soll aber eine spätere Nutzung als Badeteich ermöglicht werden. Als Vorraussetzung dafür ist ein Lärmschutzguachten mit der höchst anzunehmenden Immision vorzulegen.
· Pkt. 6 /Pkt. 7 Grünausgleich
Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des B-Plan. Die Einbeziehung des BUND und NABU erfolgte. Im Ergebnis erfolgt der Grünausgleich extern. (außerhalb von Biestow)
Diskussion:
- die Bewohner des Biestower Damm befürchtet, dass die älteren Häuser dem
Verkehraufkommen, auch durch immer neue Wohngebiete (Groß Stove), nicht
standhalten
- durch das Bauvorhaben befürchten die Anwohner auch Eingriffe in die Natur und
Umwelt
- der Biestower Damm benötigt mehr Stellplätze für Autos
- im Bauvorhaben ist keine Lieferzone geplant
- 140 Unterschriften wurden gesammelt, die gegen dieses Bauvorhaben sind (Grafik vorhanden) , dass sollte ernst genommen werden
- In der Abwägung fehlen wichtige Stellungnahmen, wie die vom Denkmalpflegeamt
Herr Müller:
versteht die Sorge, aber mit jeder Baumaßnahme ist auch mit einer Zunahme des verkehrs zu rechnen
alle Ämter werden zur Stellungnahme aufgefordert, liegt keine, wie vom Denkmalpflegeamt vor, geht man von Zustimmung aus
Herr Laube:
- bemängelt , dass der Ortsbeirat von der Verwaltung nicht ernst genommen wird
- das Tiefbauamt wurde in dieser Planphase nicht einbezogen (siehe Niederschrift OBR-Sitzung vom 01.06.2011)
Herr Beutin:
- Biestow ist kein Dorf mehr , sondern ein Ortsteil von Rostock
- befürwortet das Vorhaben des Unternehmers, weil alle davon profitieren werden
Abschließend kritisiert der OBR, dass die Transparenz im gesamten Verfahren nicht gegeben und so Spielraum für Vermutungen und Spekulationen gegeben ist.
Herr Müller macht deutlich, dass im Verfahren sowohl private als auch öffentliche Interessen berücksichtigt und abgewogen werden müssen.
In Auswertung der Diskussion stellt Herr Laube folgenden Antrag:
Der auf der OBR-Sitzung vom 3.8.2011 gefasste ablehnende Beschluss zur BV 2011/BV/2375 wird aufgehoben.
Begründung:
Mit der Aufhebung des Beschlusses, ist der Weg zur Änderung des B-Plan mittels Änderungsanträge möglich, um die Interessen der Biestower besser vertreten zu können.
Abstimmung Abstimmungsergebnis
Dafür: 4
Dagegen: 2 Zustimmung: X
Enthaltungen: 0 Ablehnung:
Herr Laube formuliert und verliest entsprechende Änderungsanträge, die die Konsensfähigkeit zum Abwägungsergebnis herstellen könnten, um die Beschlussfassung der BS zur BV unter Berücksichtigung der Anträge des OBR zu ermöglichen
- festzusetzende Verkehrsfläche im Kurvenbereich Damerower Weg
- Stellplätze auf dem Grundstück Landhotel Rittmeister
- Leistungsfähigkeit Biestower Damm
- Festsetzung zur Nutzung der Wasserfläche
- Zufahrt zum Bauernhaus
Da diese Anträge den einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirates nicht vorlagen, wird die Abstimmung verschoben.
Um den Ausschüssen der BS die Möglichkeit der Kenntnisnahme vor der nächsten BS-Sitzung zu ermöglichen, beantragt Herr Laube eine Dringlichkeitssitzung für den 13.09.2011 18.30 Uhr Stadtamt, Ch.-Darwin-Ring
Abstimmung Abstimmungsergebnis
Dafür: 6
Dagegen: 0 Zustimmung: X
Enthaltungen: 0 Ablehnung:
Die Änderungsanträge werden den OBR-Mitgliedern schriftlich mit der Tagesordnung zugestellt.