07.09.2011 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 "...

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Wortprotokoll

Zur Erläuterung des Abwägungsergebnisses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 09.SO.156  sind, vom Stadtplanungsamt, Herr Müller und Herr Maronde erschienen.

 

Im Ergebnis eines nochmaligen Gespräches mit dem Investor wurden zur Akzeptanz des Vorhabens weitere Änderungen erarbeitet, die dem OBR vorgestellt werden sollen. Nach der deutlichen Ablehnung des Projektes durch den Ortsbeirat, hofft man auf eine verträgliche Lösung für die Biestower.

Im Folgenden geht Herr Müller auf das Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des OBR und zusätzliche Änderungsvorschläge ein:

 

·         Pkt. 1 Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl liegt unter 0,4 und fügt sich somit in die Ortslage ein.

 

Pkt. 3 Verkehrsaufkommen
Biestower Damm
Nach der Straßenklassifikation handelt es sich um eine Sammelstraße, die 4000-8000 Kfz aufnehmen kann. In Biestow geht man bei ca. 3000 Kfz von keiner Mehrbelastung aus.
Im Ergebnis der anschließenden Diskussion wird folgende Ergänzung in der Begründung zum B-Plan  festgesetzt:
Änderung
“Mit Blick auf die besondere städtebauliche Situation in Biestow ist nur eine begrentzte Verkehrsbelegung zulässig“
Festlegung:
1.Das Stadtplanungsamt wird diesbezüglich dem OBR einen entsprechenden

   Formulierungsvorschlag unterbreitet und zur Kenntnis geben.

2. Erinnerung  an die Verkehrszählung durch die Verkehrsbehörde

Damerower Weg
Änderung
Die Verkehrsfläche wird um 1-1,5 m für Begegnungsfälle Auto/Radfahrer/Füßgänger verbreitert. Es erfolgt eine Änderung in einen verkehrsberuhigten Bereich mit entsprechenden Aufpflasterungen. (die Fällung eines Baumes wird erforderlich)

·         Pkt. 4 Stellplätze
Der ermittelte Stellplatzbedarf befindet sich im Mittelbereich und lässt sich bei überörtlicher Betrachtung/Vergleich rechtfertigen.
Änderung
Für den Wellnessbereich werden anstatt der bisher 3 erforderlichen Parkplätze, 4 zusätzliche Parkplätze festgesetzt.

·         Pkt. 5 Lärmimmission
Im Durchführungsvertrag wird die Nutzung des Badeteiches als Wasserfläche festgesetzt. Auf Bitten des Investors soll aber eine spätere Nutzung als Badeteich ermöglicht werden. Als Vorraussetzung dafür ist ein Lärmschutzguachten mit der höchst anzunehmenden Immision  vorzulegen.

·         Pkt. 6 /Pkt. 7 Grünausgleich
Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des B-Plan.  Die Einbeziehung des BUND und NABU erfolgte. Im Ergebnis erfolgt der Grünausgleich extern. (außerhalb von Biestow)
 

Diskussion:

 

-          die Bewohner des  Biestower Damm befürchtet, dass  die älteren Häuser dem

      Verkehraufkommen, auch durch immer neue Wohngebiete (Groß Stove), nicht

      standhalten

-          durch das Bauvorhaben befürchten die Anwohner auch Eingriffe in die Natur und

Umwelt

-          der Biestower Damm benötigt mehr Stellplätze für Autos

-          im Bauvorhaben ist keine Lieferzone geplant

-          140 Unterschriften wurden gesammelt, die gegen dieses Bauvorhaben sind (Grafik vorhanden) , dass sollte ernst genommen werden

-          In der Abwägung fehlen wichtige Stellungnahmen, wie die vom Denkmalpflegeamt

 

Herr Müller:

versteht die Sorge, aber mit jeder Baumaßnahme ist auch mit einer Zunahme des verkehrs zu rechnen

alle Ämter werden zur Stellungnahme aufgefordert, liegt keine, wie vom Denkmalpflegeamt vor, geht man von Zustimmung aus

 

Herr Laube:

-          bemängelt , dass der Ortsbeirat von der Verwaltung nicht ernst genommen wird

-          das Tiefbauamt wurde in dieser Planphase nicht einbezogen (siehe Niederschrift OBR-Sitzung vom 01.06.2011)

 

Herr Beutin:

-          Biestow ist kein Dorf mehr , sondern ein Ortsteil von Rostock

-          befürwortet das Vorhaben des Unternehmers, weil alle davon profitieren werden

 

Abschließend kritisiert der OBR, dass die Transparenz im gesamten Verfahren nicht gegeben und so Spielraum  für Vermutungen und Spekulationen gegeben ist.

Herr Müller macht deutlich, dass im Verfahren sowohl private als auch öffentliche Interessen berücksichtigt und abgewogen werden müssen.

 

In Auswertung der Diskussion stellt Herr Laube folgenden Antrag:
 

„Der auf der OBR-Sitzung vom 3.8.2011 gefasste ablehnende Beschluss zur BV 2011/BV/2375 wird aufgehoben.“
 

Begründung:

Mit der Aufhebung des Beschlusses, ist der Weg zur Änderung des B-Plan mittels Änderungsanträge möglich, um die Interessen der Biestower besser vertreten zu können.

 

Abstimmung                                                                      Abstimmungsergebnis

 

Dafür:                                          4

Dagegen:                            2                                          Zustimmung:              X

Enthaltungen:                            0                                          Ablehnung:

 

 

Herr Laube formuliert  und verliest entsprechende Änderungsanträge, die die Konsensfähigkeit zum Abwägungsergebnis herstellen könnten, um die Beschlussfassung der BS zur BV unter Berücksichtigung der Anträge des OBR zu ermöglichen

-          festzusetzende Verkehrsfläche im Kurvenbereich Damerower Weg

-          Stellplätze auf dem Grundstück „Landhotel Rittmeister“

-          Leistungsfähigkeit Biestower Damm

-          Festsetzung zur Nutzung der Wasserfläche

-          Zufahrt zum Bauernhaus

 

Da diese Anträge den einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirates nicht vorlagen, wird die Abstimmung verschoben.

Um den Ausschüssen der BS die Möglichkeit der Kenntnisnahme vor der nächsten BS-Sitzung zu ermöglichen, beantragt Herr Laube eine Dringlichkeitssitzung für den 13.09.2011 – 18.30 Uhr – Stadtamt, Ch.-Darwin-Ring

Abstimmung                                                                      Abstimmungsergebnis

 

Dafür:                                          6

Dagegen:                            0                                          Zustimmung:              X

Enthaltungen:                            0                                          Ablehnung:

 

Die Änderungsanträge werden den OBR-Mitgliedern schriftlich mit der Tagesordnung zugestellt.      

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