15.09.2011 - 6.1 Information zu den Möglichkeiten der Rechtsform...

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Wortprotokoll

Herr Rechtsanwalt S. Hardt, Hardt & Römmling Rechtsanwälte, erläutert die rechtlichen Möglichkeiten einer Rechtsformänderung des Klinikums Südstadt nach der Novellierung der Kommunalverfassung.

 

Möglich wäre die Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) oder in eine GmbH. Herr Rechtsanwalt Hardt informiert detailliert zu den Unterschieden sowie zu den Vor- und Nachteilen der beiden Rechtsformen.

 

Bei Umwandlung in eine AöR bestünden erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese ergeben sich bereits bei der Umwandlung sowie im laufenden Betrieb, hier insbesondere bei Struktur, Zusammensetzung und Kompetenzen der unterschiedlichen Gremien und bei der Gestaltung der Satzung. Eine Umwandlug in eine GmbH und deren Betrieb könnte hingegen auf gesicherten, erprobten und bewährten Rechtsgrundlagen erfolgen.

 

Nach Novellierung der Kommunalverfassung ist bei einer Umwandlung des Klinikums Südstadt in eine GmbH die (wesentliche) Beteiligung eines Dritten nicht mehr erforderlich. Entsprechend der geänderten Kommunalverfassung wären lediglich noch einige Änderungen der Satzung vorzunehmen.

 

Die anwesenden Mitglieder stimmen überein, die unter der geänderten Rechtslage bestehenden Möglichkeiten in den Fraktionen zu beraten und ggf. einen erneuten Antrag zur Rechtsformänderung einzubringen.