07.09.2011 - 9.7 Bürgerentscheid Erhalt Kopflinden Mühlenstraße ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Die Widersprüche gegen die Feststellungsbescheide in Sachen Bürgerbegehren Mühlenstraße Warnemünde werden als unbegründet zurückgewiesen.
 

2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Widerspruchsführer in diesem Sinne zu bescheiden.

 

(Bescheid und Widerspruch zum Bescheid über Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlagen 6 und 6 a bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt