25.08.2011 - 5.1 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Ruhnke nimmt Stellung zum Antrag. Die Durchführung der Hafenordnung erfolgt im übertragenen Wirkungskreis. Damit sind die Weisungen des Landes bindend.

Der Transport von den angesprochenen gefährlichen Gütern soll nach Aussage des Landes nicht über den Hafen Rostock erfolgen. Mit der Einschränkung wären auch weitere Güter betroffen, wie Röntgengeräte. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Hafenumschlag dar.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x

 

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