16.06.2011 - 5.2 Museumskonzept für die Hansestadt Rostock

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt das integrierte  Museumskonzept

    der Hansestadt Rostock. (Anlage)

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die  Umsetzung der

    Nutzungskonzeption des Gebäudes August-Bebel-Str.1 als Museum für

    Kunst-  und Kulturgeschichte.

 

3. Die Bürgerschaft beschließt die Weiterentwicklung des

    maritimen Museums. Die inhaltliche Ausgestaltung soll aktualisiert  und

    weiter entwickelt werden.

 

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt das integrierte  Museumskonzept

    der Hansestadt Rostock. (Anlage)

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die  Umsetzung der

    Nutzungskonzeption des Gebäudes August-Bebel-Str.1 als Museum für

    Kunst-  und Kulturgeschichte.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen umfassenden Entscheidungsvorschlag für
    die Zukunft des maritimen Museums zu erarbeiten, der insbesondere auch die Inhalte des
     Museums beschreibt. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Realisierbarkeit der
     angestrebten Inhalte gelegt werden. Zielorientierung und Besucherprognose des
     zukünftigen Angebots muss dabei im Vergleich mit ähnlichen Museen im erweiterten
     Umland (Technisches Museum Wismar, Deutsches Schifffahrtsmuseum Bremerhaven
     etc.) sowie innerstädtischen Angeboten (u.a. Darwineum) betrachtet werden. Ein
     Alleinstellungsmerkmal für die gewünschte überregionale Ausstrahlung muss erarbeitet

     werden und die Ausstellung über das Jahr 1990 hinaus ausgebaut werden.

 

     Der Entscheidungsvorschlag soll der Bürgerschaft fristgerecht als Beschlussvorlage zur

     Befassung auf der Sitzung am 07.12.2011 übergeben werden.

 

4. Im Museumskonzept aufgeführte Kosten sind Richtwerte. Sie sind als Arbeitsgrundlage zu
    betrachten.

 

Desweiteren wird Punkt 4. (Finanzierung) in der Anlage 1 (Zusammenfassung: Integriertes Museumskonzept der Hansestadt Rostock) überarbeitet und ggf. durch Unterstützung externer Berater für die Jahre bis 2020 untersetzt und dargestellt. Es sind hier betriebswirtschaftliche Eckdaten wie Investitionskosten für Gebäude sowie die Kosten des zusätzlichen Personalbedarfs (inkl. Tarifsteigerungen) und die weiteren Kosten für die Entwicklung der Ausstellungen aufzuführen. Die expliziten Stellenausweisungen sind zu streichen.

Entsprechende Darstellungen an anderer Stelle des Museumskonzeptes der Hansestadt Rostock sind anzupassen.

 

Punkt 4.3.8 - Der Museumsstandort - Seite 58

Im zweiten Absatz ist der dritte Satz

„Das bedeutet, dass mit der Verabschiedung des Museumskonzeptes auch über den endgültigen Standort des Schifffahrtsmuseums entschieden wird.“

ersatzlos zu streichen.

Im vierten (jetzt dritten Satz) wird vor dem dritten Komma das Wort „werden“ eingefügt.

(Unterstreichungen = redaktionelle Änderungen)

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage