18.05.2011 - 8.2 Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde bereits für die Sitzung der Bürgerschaft am 13.04.2011 verteilt)

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

- Kulturausschuss empfiehlt Zustimmung (hat zusätzlich zur Beratungsfolge getagt)

 

 

Es erfolgen diverse Wortmeldungen.

 

Auf Antrag von Herrn Jaeger erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts der o. g. Stellungnahme des Oberbürgermeisters wie folgt in diese Niederschrift:

 

„Ich habe nicht gesagt, dass ich diese Ausgaben tätigen will, sondern ich habe gesagt:
Vom Grundsatz her sind diese Ausgaben unabweisbar und notwendig. Da haben Sie Recht.

 

Wir sind als Träger dieses Denkmals verpflichtet, es entsprechend zu erhalten und für die Sicherheit zu sorgen. Und diese Aussagen: ‚Das können wir irgendwann auch einmal später machen.’ – Gehen Sie sich diesen Schwimmkran anschauen! Gucken Sie sich an, wie dieser Ausleger aussieht und lesen Sie auch das Gutachten vielleicht noch einmal sehr gründlich durch. Dort steht nämlich ganz klar drin: Der Erhalt des Kranarmes ist auf lange Sicht eben nicht mehr gesichert. Und jeder, der dort an Bord geht, ist eben gefährdet, weil von diesem Ausleger Teile runterfallen können.

 

Es ist unverantwortlich, diesen Kranarm – das ist ja nun eine Stahlbogenkonstruktion – in diesem Zustand zu lassen und überhaupt zu kalkulieren, dass dort an Bord des Schiffes sich Menschen bewegen. Das ist der Hintergrund.

 

Es ist weiterhin nicht gesagt, dass ich hier veranlassen werde, dass die Reparatur durchgeführt wird. Aber notwendig ist es und dieser Beschluss sollte auch hier getroffen werden. Der Haus­halt der Hansestadt Rostock hat diese Maßnahme hergegeben und Sie haben natürlich völlig Recht. Bislang steht es im Haushalt, denn gegenwärtig gilt der Haushaltsansatz so, wie ihn die Verwaltung hier vorgelegt hat.“

 

 

 

Herr Prof. Neßelmann hält die Aussage des Oberbürgermeisters zum Haushalt für außer­ordentlich suspekt. Er erläutert, dass die Stadt sich zurzeit in der vorläufigen Haushalts­führung befindet, da sie im Grunde genommen keinen Haushalt hat.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine umfassende Variantenanalyse für Möglichkeiten bzgl. Art und Weise der Nutzung sowie des Ortes zwecks Erhaltung des Schwimmkrans „Langer Heinrich“ als technisches Denkmal zu erstellen.

 

Es ist zu untersuchen, in welcher Funktionsform und mit welcher Ausrüstung der Kran erhalten wird. Der volle Funktionsumfang als Schwimmkran ist nicht notwendig, da der Lange Heinrich ein Baudenkmal und nicht mehr in Betrieb ist. Die wesentlichen Varianten sind, ob die Schwimmfähigkeit gegeben sein muss oder der Kran auf Land gesetzt werden kann. Die Untersuchung soll die minimal notwendigen Leistungen inkl. entsprechenden Kostenschätzungen sowie die wünschenswerten Erweiterungen dieser aufzeigen und eine darüber hinausgehende Variantenempfehlung zum zukünftigen Standort aufzeigen.

 

Die Untersuchung einschließlich der finanziellen Aufwendungen sind der Bürgerschaft bis spätestens Juni 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt