13.04.2011 - 10.1.6 Fraktionsvorsitzende der Fraktionen DIE LINKE. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Einzelabstimmung zu den beantragten Änderungen dieses Änderungsantrages, wie auch von den Einreichern beantragt:

 

 

Beschlussvorschlag: 

 

Folgende Änderungen (fett und kursiv – Ä 1 – Ä 10 -) werden beschlossen:

Wir bitten um Einzelabstimmung.

 

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

          § Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde und der Hansestadt Rostock;

 

 

 

Ä 1:   § Schaffung einer überregional und international beachteten Bebauungsstruktur mit Alleinstellungsmerkmalen unter Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung einer umfassenden Nutzungs- und Branchenmixtur auf der Mittelmole;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

X

 

 

 

Ä 2:   § Neuordnung der verkehrlichen und logistischen Erschließung der Mittelmole unter Beachtung des neuen „Verknüpfungspunktes Warnemünde“ (ÖPNV, Individualverkehr, Personen- und Gütertransport) und unter Beachtung des Ersatzes wegfallender Parkplätze zzgl. notwendiger neuer Parkplätze. Hierbei sind die Ausgangswerte der Prognosen zu prüfen und ggf. neu zu definieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

Ä 3:    § Entwicklung und Integration von Anpassungsstrategien an den Klimawandel;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 


Ä 4:   § Integration / Entwicklung vorhandener und neuer Grünzäsuren als erlebbare Verweil- und Erholungsflächen;

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

Ä 5:   § Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen (Kreuzschiff­fahrt, Segelstandort, Linienverkehr, Wassersport). Der Segelstandort ist land- und seeseitig planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen;

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

Ä 6:   § Die Freistellung und Neuordnung bislang bahngewidmeter Bereiche, verbunden mit deren Zuführung zu einer neuen Nutzung unter Beachtung der immissionsschutz­rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

Ä 7:   § Dies betrifft Bereiche mit bereits entfallener Funktion (z. B. Gleis- und Gleis­nebenanlagen) und Bereiche mit existierender Funktion (z. B. Parkplatz, saisonaler Handel und Gastronomie).

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

Ä 8:   § Die Erleb- und Begehbarkeit aller, hoheitlich nicht eingeschränkter Bereiche ist für die Öffentlichkeit zu gewährleisten und in Bezug auf die Uferbereiche ggf. auszudehnen;

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

 

5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 


Ä 9:    6. Eine breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung über die entsprechenden Notwendigkeiten nach §3 Abs. 1 BauGB hinaus wird im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen sowie durch weitere, über den Ortsbeiratsbereich hinausgehende Maßnahmen, wie z. B. Bürger- und Internetforen, durchgeführt.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1716-01 (ÄA) (s. TOP 10.1.1) entfällt die Abstimmung zu Ä 9.

 

 

 

Ä 10:  7. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten. Es ist Sorge zu tragen, dass der Inhalt des „Strukturkonzeptes Warnemünde“ bzgl. der Mittelmole als Aufgabendefinition in die Wettbewerbsausschreibung Eingang findet.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1716-02 (ÄA) (s. TOP 10.1.2) entfällt die Abstimmung zu Ä 10.

 

 

 

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