20.04.2011 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 11.W.159 "Ehemaliger Friedric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Top  sind Frau Schölens vom Amt für Stadtentwicklung und Herr Pagenkopf vom Tief- und Hafenbauamt erschienen.
Das Gebiet  des ehemaligen Friedrich-Franz-Bahnhofs östlich  der Steintor Vorstadt und südlich der östlichen Altstadt war ein seit dem 19.Jahundert intensiv güterverkehrlich genutzter Bestandteil der Hansestadt Rostock außerhalb  der umgrenzenden Stadtmauer.
Der Flächennutzungsplan stellt das gesamte Plangebiet als Mischgebiet dar.
Die nach der 1. Auslegung erfolgten Änderungen betreffen im Wesentlichen

-          die Umwandlung der ehemaligen Güterabfertigung (heute Loftwohnungen) von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet,

-          die Konkretisierung  der Nutzungen im Kopfbereich  u. a  im Bezug auf ihre Art ,die überbaubare Grundstücksfläche, die Größe der Verkaufsflächen,

-          die Erschließung sowie Gestaltung des nördlichen Stadtplatzes.

Diskussion und Fragen:
Gewerbliche Nutzung – Bestandschutz, Änderungen  der verkehrlichen Lösungen, Parkplätze,   Festsetzungen (Bäume)
Ergebnis der Untersuchung Kreisverkehr (Verkehrsuntersuchung noch nicht abgeschlossen)

Verkaufsfläche als Vollsortimenter bei Lebensmittel bis max.1400m² und bei Drogeriewaren bis max. 300m². 
Im Dezember 2010 wurde eine Studie für das Umfeld der Ernst-Barlach-Brücke erarbeitet.
Die Studie hat das Ziel, die Gestaltung des Stadtplatzes im Kopfbereich der Viergelindenbrücke einschließlich der Unterführung, der Grünflächen und Straßenbäume zu konkretisieren.
Die Ergebnisse fanden  mit der Darstellung von Grünflächen im Stadtplatzbereich, der Konkretisierung der Straßenbäume, einer Parkplatz- und einer Stellplatzfläche Eingang in den Entwurf des Bebauungsplanes.
Die Studie zum Stadtplatz ist abgeschlossen.

Haben die Änderungen vom Mischgebiet zum allg. Wohngebiet Auswirkungen auf den Schallschutz?
Lärmvorsorge ist unabhängig von der Einordnung der angrenzenden Gebiete immer durch den Verursacher zu treffen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der geänderte Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ (Anlage 1), begrenzt

- im Norden              durch die Ernst-Barlach-Straße

- im Osten              durch die Bebauung östlich der Bleicherstraße und die südliche fiktive  Verlängerung der Bleicherstraße sowie die westliche Spundwand und Drainage des ehemaligen Gaswerksgeländes

- im Süden              durch das südliche Ende des Lokschuppengeländes

- im Westen              durch den Geländebruch östlich des Blücherquartiers, die Bebauung Ferdinandstraße 11 bis 18 und die Bebauung westlich der Bahnhofstraße sowie dem Geländebruch östlich des Lindenquartiers.

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt