13.04.2011 - 9.8 Wertgrenzen für die Aufstellung des ersten dopp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 09.03.2011 vertagt, da Finanzausschuss noch Beratungsbedarf hatte)
 

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung
 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Wertgrenzen für die Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes für das Jahr 2012 sowie nachfolgende Haushaltsjahre“.

 

(Bestimmung der Wertgrenzen für die Aufstellung des Haushaltsplanes entsprechend der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik (GemHVO – Doppik) liegt der Nieder­schrift beim Sitzungsdienst als Anlage 13 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage