13.04.2011 - 9.8 Wertgrenzen für die Aufstellung des ersten dopp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 13.04.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Wertgrenzen für die Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes für das Jahr 2012 sowie nachfolgende Haushaltsjahre.
(Bestimmung der Wertgrenzen für die Aufstellung des Haushaltsplanes entsprechend der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 13 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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