13.04.2011 - 9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV Ros...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 09.03.2011 vertagt, um zunächst im Hauptausschuss darüber abschließend beraten zu können)

 

 

- Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungs­antrag Nr. 2011/BV/1907-01 (ÄA)

 

 

Herr Fritze ist der Auffassung, dass der Änderungsantrag Nr. 2011/BV/1907-01 (ÄA), wenn er beschlossen wird, redaktionell geändert werden müsste, indem beim Punkt 2. nach dem Wort „Beauftragung“ die Wörter „im Sinne des veränderten Gesellschaftsvertrages“ gestrichen und durch die Wörter „nach Absatz/Punkt 1“ ersetzt werden.

Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Änderungsantrag Nr. 2011/BV/1907-01 (ÄA) ab.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV Rostocker Versor­gungs- und Verkehrs-Holding GmbH zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes zu.

 

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt im § 2 Abs. 1 um diesen Satz ergänzt:

 

Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Beratung der Hansestadt Rostock sowie von Unternehmen der Hansestadt Rostock unter Einsatz von strategischen Controlling- und Managementinstrumenten zum Zweck der Koordination städtischer unternehmerischer Aktivitäten sowie zur Optimierung der Ressourcennutzung zum Wohle der Hansestadt Rostock.

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/1907:   * red. Änderung vom 10.06.2011 eingearbeitet   Wo.

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV Rostocker Versor­gungs- und Verkehrs-Holding GmbH zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes zu.

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt im § 2 Abs. 1 um diesen Satz ergänzt:

Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Beratung der Hansestadt Rostock sowie von Unternehmen der Hansestadt Rostock unter Einsatz von strategischen Controlling- und Managementinstrumenten zum Zweck der Koordination städtischer unternehmerischer Aktivitäten sowie zur Optimierung der Ressourcennutzung zum Wohle der Hansestadt Rostock.

 

2. Eine Beauftragung im Sinne des veränderten Gesellschaftsvertrages erfolgt über den Hauptausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen