13.04.2011 - 10.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 09.03.2011 zur erneuten Behandlung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, den Bau- und Planungsausschuss und den Ortsbeirat Seebad Warne­münde, Diedrichshagen überwiesen)

 

- Der Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1716-03 (ÄA) von Johann-Georg Jaeger (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) war bereits zurückgezogen worden.
 

- Der Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1716-04 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE
und FÜR Rostock wurde am 07.04.2011 zurückgezogen und am 13.04.2011 durch Nr. 2010/BV/1716-09 (ÄA) ersetzt.

Die Präsidentin weist darauf hin, dass der Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1716-09 (ÄA)
nicht der Geschäftsordnung der Bürgerschaft, § 18 Abs. 1, wonach die Änderung eine teilweise Streichung und/oder eine Erweiterung beinhalten muss, entspricht. Für jede Änderung ist ein Änderungsantrag einzureichen.

 


- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
unter Berücksichtigung der Zustimmung zu den Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/1716-01 (ÄA),
Nr. 2010/BV/1716-02 (ÄA), Nr. 2010/BV/1716-05 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1716-06 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
zur Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der Zustimmung zu den Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/1716-01 (ÄA), Nr. 2010/BV/1716-02 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1716-06 (ÄA)
und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/1716-05 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1716-07 (ÄA)

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zu den Änderungsanträgen
Nr. 2010/BV/1716-01 (ÄA), Nr. 2010/BV/1716-02 (ÄA), Nr. 2010/BV/1716-05 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1716-06 (ÄA) und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1716-07 (ÄA) und
keine Abstimmung zur Beschlussvorlage, da dem nun aber zurückgezogenen Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1716-04 (ÄA) zugestimmt wurde

 

- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage sowie zu den Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/1716-01 (ÄA), Nr. 2010/BV/1716-02 (ÄA), Nr. 2010/BV/1716-05 (ÄA), Nr. 2010/BV/1716-06 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1716-07 (ÄA)

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
 

Das Gebiet wird begrenzt:
 

- im Norden:              durch das Nordende der Mittelmole,

- im Osten:              durch die Unterwarnow,

- im Süden:              durch das südliche Ende der Straße „Am Strom“ und deren Verlängerung,

- im Westen:              durch den Alten Strom von Warnemünde.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

·         Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.

 

·         Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittel­mole.

 

·         Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen. U. a. sind die mangelhafte Erschließung und der Mangel an Hinterland bzw. Logistikflächen im nörd­lichen Teil der Kaianlagen (P1 - 6) für Pkw- und Zulieferverkehr für die Kreuzfahrtschiffe zu beseitigen. Der Segelstandort ist planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.

 

·         Die bauliche Nutzung von Teilen des nördlichen, noch bahngewidmeten Kernbereichs, der bislang zum Teil als Pkw-Stellplatzfläche genutzt wird, unter Beachtung der immis­sionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

 

·         Der Ersatz von wegfallenden Stellplätzen innerhalb des Geltungsbereiches. Für die Stellplätze sind innerhalb des Gebiets Flächen für den Ersatz der entfallenden Stellplätze vorzusehen.

 

·         Die Erleb- und Begehbarkeit der Uferbereiche für die Öffentlichkeit ist dabei zu gewähr­leisten und ggf. auszudehnen.

 

·         Die verkehrliche Erschließung ist, auch aufgrund der Planfeststellung des neuen „Verknüpfungspunkts Warnemünde“, für den Bereich der Mittelmolenhalbinsel unter den verschiedenen Nutzungen neu zu ordnen.

 

·         Die Sicherung und Entwicklung der Grünverbindung Bahnhofsanlagen einschließlich der Uferbereiche an der Südostseite des Alten Stroms als öffentlich nutzbare und erlebbare Grünfläche.

 

·         Die Freistellung bislang bahngewidmeter Teilbereiche auf Grund ihrer Funktionslosigkeit (u. a. durch die Aufgabe des Fahrbetriebs) und Zuführung zu einer neuen Nutzung.

 

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzu­führen.

 

5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schiff­fahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schall­technische Untersuchung zu beauftragen sein.

 

6. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der Notwendig­keit im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen oder durch weitere geeignete Veranstaltungen durchgeführt.

 

7. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.

 

 

 


Beschluss Nr. 2010/BV/1716:

 

1. Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
 

Das Gebiet wird begrenzt:
 

- im Norden:              durch das Nordende der Mittelmole,

- im Osten:              durch die Unterwarnow,

- im Süden:              durch das südliche Ende der Straße „Am Strom“ und deren Verlängerung,

- im Westen:              durch den Alten Strom von Warnemünde.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

·         Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.

 

·         Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittel­mole.

 

·         Neuordnung der verkehrlichen und logistischen Erschließung der Mittelmole unter Beachtung des neuen „Verknüpfungspunktes Warnemünde“ (ÖPNV, Individualverkehr, Personen- und Gütertransport) und unter Beachtung des Ersatzes wegfallender Parkplätze zzgl. notwendiger neuer Parkplätze. Hierbei sind die Ausgangswerte der Prognosen zu prüfen und ggf. neu zu definieren.

 

·         Entwicklung und Integration von Anpassungsstrategien an den Klimawandel.

 

·         Integration/Entwicklung vorhandener und neuer Grünzäsuren als erlebbare Verweil- und Erholungsflächen.

 

·         Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen (Kreuzschifffahrt, Segelstandort, Linienverkehr, Wassersport). Der Segelstandort ist land- und seeseitig planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.

 

·         Die Freistellung und Neuordnung bislang bahngewidmeter Bereiche, verbunden mit deren Zuführung zu einer neuen Nutzung unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies betrifft Bereiche mit bereits entfallener Funktion (z. B. Gleis- und Gleisnebenanlagen) und Bereiche mit existierender Funktion (z. B. Parkplatz, saisonaler Handel und Gastronomie).

 

·         Die Erleb- und Begehbarkeit aller, hoheitlich nicht eingeschränkter Bereiche ist für die Öffentlichkeit zu gewährleisten und in Bezug auf die Uferbereiche ggf. auszudehnen.

 

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4. Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzu­führen.

 


5. Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schiff­fahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schall­technische Untersuchung zu beauftragen sein.

 

6. Eine breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung über die entsprechenden Notwenigkeiten nach § 3 Abs. 1 BauGB hinaus wird im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen sowie durch weitere, über den Ortsbeiratsbereich hinausreichende Maßnahmen, wie z. B. Bürger- und Internetforen, durchgeführt.

 

7. Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.
Es ist Sorge zu tragen, dass der Inhalt des „Strukturkonzepts Warnemünde“ bzgl. der Mittelmole als Aufgabendefinition in die Wettbewerbsausschreibung Eingang findet.
Die Wettbewerbsausschreibung inklusive Ziel- und Aufgabendefinition wird dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 18 bei)

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt