29.03.2011 - 5.3 Übertragung von Vermögen der Hansestadt Rostock...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 29.03.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:
1. Die nachstehend aufgeführten, im Eigentum der Hansestadt Rostock stehenden, aber vom Volkstheater Rostock genutzten Vermögensgegenstände mit einem Wert von insgesamt 712.832,52 EUR werden von der Hansestadt Rostock als alleinige Gesellschafterin in die Volkstheater Rostock GmbH ohne Gegenwert eingelegt.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 272 Abs. 2 Punkt 4 HGB die zu leistende Einlage rückwirkend zum 01.04.2010 gesellschaftsrechtlich umgesetzt wird.