09.03.2011 - 8.8 Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass im Änderungsantrag Nr. 2011/AN/1920-03 (ÄA) die Wortgruppe „einen Hort besuchen und“ zu streichen ist (redaktionelle Änderung).

 

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum Anliegen des Änderungsantrages Nr. 2011/AN/1920-03 (ÄA)

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Warnowpass wird ab 2011 auch an Asylbewerberinnnen und Asylbewerber ausgegeben.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2011/AN/1920-03 (ÄA) (siehe TOP 8.8.2) entfällt Abstimmung zum Antrag selbst.

 

 

Beschluss Nr. 2011/AN/1920:

 

Der berechtigte Personenkreis zum Erhalt des Warnowpasses wird ab 01.04.2011 um die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert.

Schulkinder von WarnowpassinhaberInnen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs­gesetz erhalten, sind zum Erhalt des Kinderwarnowpasses berechtigt, wenn sie nicht gemäß § 21 Abs. 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages einschließlich Verpflegungskosten haben.

 

 

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