01.03.2011 - 4.2.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bothur begründet einen Änderungsantrag zum Aufstellungsbeschluss. Der vorliegende Beschluss wurde ergänzt, ein Änderungsantrag von B90/Die Grünen mit übernommen. Herr Müller spricht sich gegen die Annahme dieses Antrages aus, die gewünschten Ergänzungen können im Verfahren eingebracht werden.

Trotz Hinweis auf Verfahrensfehler wurde über den weitergehenden Änderungsantrag von Herrn Bothur abgestimmt, er wurde nicht zum Antrag des Bau- und Planungsausschusses erhoben, sondern muss nachträglich von der Fraktion Die Linke gestellt werden. Das Votum des Ausschusses (Ja:5/Nein:2/Ent:3) kann als Empfehlung für die Bürgerschaft gelten. Der zweite Verfahrensfehler war die Abstimmung der Änderungsanträge zum faktisch nicht behandelten Ursprungsantrag. Herr Jaeger begründet die Änderungsanträge. Auch hier können die Voten als Enpfehlung an die Bürgerschaft verstanden werden. 201/BV/1716-01 (Ja:10), 2010/BV/1716-02 (Ja:10), 2010/BV/1716-03 (Nein:7/Ent.:3)

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:              durch das Nordende der Mittelmole,

im Osten:              durch die Unterwarnow,

im Süden:                            durch das südliche Ende der Straße „Am Strom“ und deren Verlängerung,

im Westen:              durch den Alten Strom von Warnemünde.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

2         Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

         Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde sowie der Hansestadt Rostock.

 

         Die Beachtung der engen räumlichen und funktionalen Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung der Nutzungen auf der Mittelmole.

 

         Die Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen. U.a. sind die mangelhafte Erschließung und der Mangel an Hinterland bzw. Logistikflächen im nördlichen Teil der Kaianlagen (P1-6) für Pkw- und Zulieferverkehr für die Kreuzfahrtschiffe zu beseitigen. Der Segelstandort ist planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen.

 

         Die bauliche Nutzung von Teilen des nördlichen, noch bahngewidmeten Kernbereichs, der bislang zum Teil als Pkw-Stellplatzfläche genutzt wird, unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. 

 

         Der Ersatz von wegfallenden Stellplätzen innerhalb des Geltungsbereiches. Für die Stellplätze sind innerhalb des Gebiets Flächen für den Ersatz der entfallenden Stellplätze vorzusehen.

 

         Die Erleb- und Begehbarkeit der Uferbereiche für die Öffentlichkeit ist dabei zu gewährleisten und ggf. auszudehnen.

 

         Die verkehrliche Erschließung ist, auch aufgrund der Planfeststellung des neuen „Verknüpfungspunkts Warnemünde“, für den Bereich der Mittelmolenhalbinsel unter den verschiedenen Nutzungen neu zu ordnen.

 

         Die Sicherung und Entwicklung der Grünverbindung Bahnhofsanlagen einschließlich der Uferbereiche an der Südostseite des Alten Stroms als öffentlich nutzbare und erlebbare Grünfläche.

 

         Die Freistellung bislang bahngewidmeter Teilbereiche auf Grund ihrer Funktionslosigkeit (u.a. durch die Aufgabe des Fahrbetriebs) und Zuführung zu einer neuen Nutzung.

 

2         Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

3         Bereits aufgrund des Umfangs der festgesetzten Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

             

4         Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung von Wohnen und Beherbergungsbetrieben angesichts von Industrie und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.

 

5         Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird entsprechend der Notwendigkeit im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen oder durch weitere geeignete Veranstaltungen durchgeführt.

 

6         Die notwendige Qualität der städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung ist durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten.