16.02.2011 - 6.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

. Die Beschlussvorlage wird in Ihren Grundzügen durch den Abteilungsleiter im Bauamt, Herrn Mews, vorgestellt. Es folgen weitere Ausführungen zum Bauvorhaben der Baugenossenschaft Neptun e.G. in der Grubenstraße bzw. Große Wasserstraße  durch Frau Epper und die Vertreter der Baugenossenschaft Frau Verch (Geschäftsführerin) und Herr Grohmann(Architekt).

 

Frau Kraeft vom OBR erscheint zur Sitzung, somit sind 8 von 11 Mitgliedern anwesend.

 

Die Bebauung wird mehrgeschossig sein, geplant sind überirdisch 4  und unterirdisch

3 Stockwerke. Der Architek führt aus, dass der Baugrund problematisch ist (Wasser, archäologische Funde). Es sind hohe Auflagen der Denkmalpflege zu erfüllen.

Auf dem Areal werden Zwei- bis Vierraumwohnungen entstehen. Eine Tiefgarage deckt den Parkplatzbedarf ab und stellt zusätzliche Stellplätze für die Altstadt zur Verfügung.

Die Möglichkeit der Bereitstellung von Fördermitteln für dieses Bauvorhaben ist gering, müsste aber noch im Detail überprüft werden.

Der Bauausschuss hat sich mit dem Bauvorhaben befasst und empfiehlt dem OBR  Zustimmung.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben - Voranfrage „Errichtung einer Wohnanlage mit ca. 80 Wohneinheiten und ca. 160 Stellplätzen in einer Tiefgarage", 18055 Rostock, Grubenstr.2, Große Wasserstr. 29, Az: 01772-10 wird erteilt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage