02.02.2011 - 9.2 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Qua...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 02.02.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 10.11.2010 vertagt bis die noch fehlenden Empfehlungen des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung im Zusammenhang mit der Vorlage eines Einzelhandelsverträglichkeitsgutachtens vorliegen)
O. g. Verträglichkeitsanalyse (Das Warnowufer in Rostock als Standort für einen Netto-Lebensmitteldiscounter; Dezember 2010) liegt den Fraktionen und den beiden Ausschüssen vor.
Die Übergabe an den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt erfolgte am 01.02.2011.
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hatte bereits Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/1497-01 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1497-02 (ÄA) empfohlen
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/1497-01 (ÄA)
und Nr. 2010/BV/1497-02 (ÄA)
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2010/BV/1497-01 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1497-02 (ÄA)
- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt hatte bereits Zustimmung mit Änderungsanträgen
Nr. 2010/BV/1497-01 (ÄA) und Nr. 2010/BV/1497-02 (ÄA) empfohlen
Herr Siems, 1. stellvertretender Vorsitzender des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/1497 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 Justizquartier - Auslegungsbeschluss, damit sich der Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt im Zusammenhang mit dem ihm nun vorliegenden Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten erneut mit der Angelegenheit befassen kann.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen