11.01.2011 - 5.1.4 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.4
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 11.01.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Nagijew meldet Befangenheit an.
Herr Müller trägt zum Auslegungsbeschluss vor. Hiernach erläutert Frau Dr. Nagijew innerhalb ihres Rederechtes ihre Position und bittet vor Auslegung das Immisionsgutachten abzuwarten. Nach Wortmeldungen von Herrn Bothur, Herrn Giesen, Herrn Jäger und Herrn Beeken wird nach erfolgter Diskussion eine Darstellung der Inhalte des Lärmschutzgutachtens auf den Plänen
empfohlen. Dieses wird durch die Verwaltung umgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet „Am Golfplatz“, begrenzt
im Norden: überwiegend durch die Grundstücke der 1. und 2. Bebauungsreihe des Stolteraer Wegs,
im Osten: durch die Grundstücke Doberaner Landstraße 2 - 7, einschließlich Diedrichshäger Bach sowie der Doberaner Landstraße im Knoten bereich mit Kantenweg und Sonnenblumenweg,
im Süden: durch eine gedachte Linie parallel zum westlichen Stolteraer Weg in Höhe südlicher Grenzen der Wohngrundstücke im Sonnenblu- menweg,
im Westen: durch den Bebauungsplan Nr. 01.GOLF.145 „Golfplatz Diedrichshagen/ Elmenhorst“ sowie den Deichweg.
(Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.