25.01.2011 - 7.1 1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Diskussionsschwerpunkte:

·         In wie weit wurden die Reserven und Rücklagen der Eigenbetriebe überprüft?

·         Wo lassen sich die Steuereinnahmen der großen im Hafen ansässigen Betriebe wieder finden?

·         Erhalt der Ortsbeiräte und Ortsämter

 

Herr Mader, Amt für Controlling:

·         Eigenbetriebe sind gleichzeitig auch Ämter der Verwaltung und erhalten Zuschüsse aus dem Haushalt

·         Die Rücklagen werden auch als Investitionsrücklage genutzt

·         Rücklagen werden für den dauerhaften Nachweis der Leistungsfähigkeit und die Bewirtschaftung benötigt und sind auch Investitionsgrundlage für die nächsten Jahre

·         Gegenwärtig erfolgt eine Prüfung über die benötigte Höhe der Rücklagen

·         Defizitäre Einrichtungen sind z. B. der Zoo und das Theater

·         Der Nachtragshaushalt wurde angepasst, dies basiert u. a. auf einem Steuereinnahmeplus

·         Steuern zahlen die Unternehmen bei den für sie zuständigen Finanzbehörden, eine Umverteilung erfolgt dann wiederum über Bund und Land

·         In den nächsten Jahren werden ca. 600 Mitarbeiter allein aus Altersgründen die Stadtverwaltung verlassen, gegenwärtig werden Konzepte erarbeitet, wie die Aufgaben mit dem verfügbaren Personal zu leisten sind

·         Es ist nicht absehbar, ob alle Stellen nachbesetzt werden können, deshalb muss es erlaubt sein, alle Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen, um die Aufgabenerfüllung auch zukünftig sicher zu stellen

·         Ziel bleibt die Konsolidierung des Haushaltes und eine bessere Verteilung der benötigten finanziellen Mittel

 

Herr Westphal:

·         Prüfauftrag hinsichtlich der Zahl der beratenden Ausschüsse

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage 1).

2.              Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung zur Kenntnis genommen. Die Richtlinie hat folgenden Wortlauf (siehe Anlage 2).

3.              Die Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2014 wird zur Kenntnis genommen. Die Finanzplanung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage 2).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

x

 

 

Dafür

0

Dagegen

3

Enthaltungen

5

 

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Anlagen zur Vorlage