01.12.2010 - 8.13 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, CDU...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.13
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 01.12.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Bezug
auf eine vorangegangene Wortmeldung des Oberbürgermeisters schlägt Frau Dr.
Bachmann im Hinblick auf einen Konsens vor, dass der Oberbürgermeister bis zum
Abschluss dieses Rechtsverfahrens dem Hauptausschuss die Abordnungen, die er
plant, rechtzeitig zur Kenntnis gibt oder ihm zur Beschlussfassung vorlegt.
Beschluss:
Die Präsidentin der Bürgerschaft wird gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beauftragt, gegen die Beanstandung des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2010/AN/1265 - Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (§ 6 Absatz 4) vom 22.09.2010 Klage einzureichen.
Sofern erforderlich, ist auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen.