01.12.2010 - 9.1.1 Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung - siehe unter TOP 9.1):

 

In der Anlage A1 wird unter 1. Benutzergruppe II der zweite Anstrich geändert.

 

Es wird gestrichen:

 

„- Vereine und individuelle Nutzer, die in den ihnen genehmigten Nutzungszeiten ganz oder teilweise Kurse und Therapiemaßnahmen durchführen, für die ein Kostenbeitrag erhoben wird“

 

Und ersetzt durch:

 

„Kurse und Therapiemaßnahmen von Vereinen und individuellen Nutzern, für die Kostenbeitrag erhoben wird. Ausgenommen sind Angebote über Gesundheitskurse wie Rehasport nach § 43 SGB V und § 44 SGB IX und Präventionsangebote nach § 20 SGB V mit dem Siegel ‚Sport und Gesundheit'.“

 

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1187-03 (ÄA) (siehe TOP 9.1.2) entfällt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1187-02 (ÄA).