06.10.2010 - 12 Fragestunde

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Wortprotokoll

Anfragen von Mitgliedern der Bürgerschaft

Nachfrage im Zusammenhang mit der unter TOP 11.1 aufgeführten Informationsvorlage Nr. 2010/IV1344 zum Strukturkonzept Diedrichshagen – West

 

- Mit Bezug auf frühere Diskussionen im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan, speziell zum Teil „Nördlich des Stolteraer Weges“, in denen von einem möglichst noch freien Blick auf die freie bzw. gestaltete Natur im unmittelbaren Küsten­hinterland durch große Grundstücke mit Flächen von 2.000 bis 2.500 m² als Ausgangs­konsens die Rede war und im Gegensatz dazu die nun deutlich kleineren Grundstücke ab 800 m² und ca. 20 Häuser stellt Herr Kreuzer folgende Nachfragen:

- Wie verbindlich/endgültig sind die dieser Informationsvorlage zugrunde liegenden Größen­ordnungen der Grundstücke und Grundstückspläne bis hin zum Genehmigungsverfahren und die weitere Arbeit? Wie endgültig ist es, wenn es der Bürgerschaft mittels Informations­vorlage mitgeteilt wird.

Der Oberbürgermeister sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

 

Schriftliche Anfrage Nr. 2010/AM/1479 von Anette Niemeyer
mit Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2010/AM/1479-01 (SN) *
Lärmschutzmaßnahmen für das Gebäude des JAZ e. V.

 

Frau Niemeyer fragt nach, warum im Gegensatz zum Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/AN/0715 vom 02.12.2009, der das Ziel hat, das JAZ e. V. an seinem Standort in der Lindenstraße 3 zu erhalten, durch die Verwaltung nun Alternativstandorte geprüft werden.

 

Auf Antrag von Frau Niemeyer erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts der Beantwortungen von Frau Senatorin Dr. Melzer wie folgt in diese Niederschrift:

 

Frau Senatorin Dr. Melzer hat geäußert:

 

- „Es hat ein Gespräch mit den Teilnehmern oder mit den Eigentümern des JAZ gegeben vor einigen Monaten. Bei diesem Gespräch haben die Beteiligten des JAZ erklärt, weil wir auf die eventuell zukünftigen Probleme mit dem Lärm hingewiesen haben, das JAZ in der Linden­straße liegt oben und das Tal wird in den nächsten Jahren intensiv bebaut werden und es konnte uns nicht erklärt werden, dass auszuschließen ist, dass es nicht doch weitere Lärm­belästigungen geben könnte.
Deswegen haben wir mit den JAZ-Leuten konkret darüber geredet, ob man auch über eine Alternative nachdenken kann. Damit waren die JAZ-Leute einverstanden, deswegen ist über eine Alternative gesprochen worden.

- Es wird in den nächsten Tagen ein weiteres Gespräch mit den Leuten vom JAZ bei mir am Tisch geben. Die Alternative, die ihnen aufgezeigt wurde, hinter dem Bahnhof, möchten sie nicht, das haben sie auch schriftlich mitgeteilt. Deswegen werden wir jetzt bei dem Gespräch über die Lindenstraße sprechen, das ist der Hintergrund.“

 

 

* Aufgrund einer Bitte von Frau Niemeyer wurde auf Festlegung der Präsidentin in dieser Sitzung die Stellungnahme Nr. 2010/AM/1479-01 (SN) am 07.10.2010 an alle Bürgerschafts-mitglieder verteilt.


 

Mündliche Anfrage von Günter Althaus (Fraktion DIE LINKE.)
Großer Zapfenstreich der Bundeswehr am 21.10.2010 in Rostock
anlässlich 20 Jahre Deutsche Einheit

 

Mit Bezug auf die durch Karsten Steffen (Fraktion DIE LINKE.) bereits gestellte Anfrage eines Mitgliedes der Bürgerschaft Nr. 2010/AM/1507 legt Herr Althaus seine Auffassung zum Thema dar und stellt Nachfragen an den Oberbürgermeister.

 

Der Oberbürgermeister nimmt Stellung dazu und sagt eine schriftliche Beantwortung folgender Fragen von Herrn Althaus zu:

 

- Wie kann der hohe Personaleinsatz aus den Verwaltungsstellen für diese Angelegenheit verantwortet werden?

- Welche Kosten verursacht diese Veranstaltung für unsere Stadt?

 

 

 

Herr Asendorf gibt eine Erklärung zu den durch Herrn Althaus mit der Darlegung seiner Auffassung gemachten Äußerungen ab.

 

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen durch Herrn Nöske sowie erneut durch den Oberbürgermeister.

 

Auch Herr Althaus nimmt erneut Stellung.

 

Auf Antrag von Herrn Asendorf erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts der erneuten Stellungnahme von Herrn Althaus wie folgt in diese Niederschrift:

 

„Herr Nöske, ich behaupte nicht, dass Sie irgendwelche Verbrechen in Afghanistan begangen haben. Ich stelle nur fest, dass vor einem Jahr dort 142 Menschen gestorben sind, in einer einzigen Nacht, darunter 91 Zivilisten und sehr viele Kinder. Das war ein völlig unangemesse­nes Handeln, das ist auch festgestellt worden. Sogar die US-Truppen haben das festgestellt, die haben auch gesagt: Man muss die Menschen vorher warnen, damit sie fliehen können.

 

Nein, man wollte das nicht, man wollte töten, man wollte morden – nichts anderes ist es ja. Und diese Sache ist nicht aufgearbeitet worden. Und ein Jahr später machen wir hier auf dem Neuen Markt ... Und dass es da viel Gegenwehr geben wird, das ist doch völlig verständlich.

 

Und zu Herrn Asendorf: Ich habe nur gesagt, das ist das unveränderte Ritual, das die Waffen-SS auch durchgeführt hat. Mehr habe ich nicht gesagt. Seit 1813 hat sich dieser Zapfenstreich des Öfteren geändert, der ist öfters verändert worden. Die Bundeswehr hat ihn aber nicht verändert seit 1945, sondern hat ihn so übernommen.“

 

 

 

Herr Prof. Neßelmann gibt zu den gemachten Aussagen eine Erklärung ab.

 

 

Die Präsidentin informiert, dass das Präsidium im Nachgang der Sitzung die Äußerungen von Herrn Althaus einer Prüfung unterziehen wird.

 

 


 

Schriftliche Anfrage Nr. 2010/AM/1429 von Anke Knitter (Fraktion der SPD)
mit Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2010/AM/1429-01 (SN)
Flughafen Rostock-Laage-Güstrow

 

Frau Knitter nimmt Bezug auf die Stellungnahme zur Anfrage, in der ihr mitgeteilt wurde, dass die Behandlung des Jahresabschlusses 2009 und des Wirtschaftsplanes 2011 zur Beschluss­empfehlung an die Gesellschafterversammlung durch den Aufsichtsrat, der sich noch nicht konstituiert hat, voraussichtlich nicht gewährleistet sein wird.

Zwischenzeitlich hat sie erfahren, dass der Jahresabschluss 2009 in der Gesellschafter­versammlung bereits am 28.04.2010 beschlossen wurde.

Vor dem Hintergrund bittet sie die Verwaltung um Stellungnahme dazu, inwieweit diese Vorgehensweise mit der Pflicht aus § 69 Abs. 1 Punkt 3 der Kommunalverfassung M-V, der Gemeinde einen größtmöglichen Einfluss in einem Aufsichtsrat zu sichern, in Einklang gebracht wird.

Der Oberbürgermeister sagt eine schriftliche Beantwortung dazu zu, mit dem Hinweis, dass die Gesellschafterversammlung diese Beschlüsse fassen kann und verweist auch auf die VertreterInnen der Bürgerschaft im Aufsichtsrat der RVV GmbH sowie deren Informations­pflicht nach § 71 Abs. 4 KV M-V.