06.10.2010 - 8.2 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 06.10.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und
Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale
Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen
dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen
einzusetzen.
Dafür soll ein erneutes Lärmschutzgutachten erstellt werden.
Beschluss
Nr. 2010/AN/1330:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und
Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale
Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen
dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen
einzusetzen.