06.10.2010 - 8.2 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

- durch Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung vertagt

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen einzusetzen.
Dafür soll ein erneutes Lärmschutzgutachten erstellt werden.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/1330:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (obere Straßenverkehrsbehörde) für eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern auf der BAB 19 zwischen dem Autobahnkreuz Rostock und dem Überseehafen in beiden Richtungen einzusetzen.

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt